SPD beantragt Informationsfreiheitssatzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

über 80 Kommunen in Bayern haben in den letzten 10 Jahren Informationsfreiheitssatzungen erlassen. Diese kommunalen Satzungen sind deshalb erlassen worden, weil Bayern als eines von wenigen Bundesländern kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz hat. Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben nach Art. 36 Abs. 1 BayDSG nur das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Von Informationsfreiheit kann also keine Rede sein.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Kreuzlinger Felds sowie im Vorfeld des Bürgerentscheids wurde wiederholt von Bürgerinnen und Bürgern kritisiert, dass der Öffentlichkeit keine Protokolle von öffentlichen Sitzungen online zur Verfügung gestellt werden und dass alle Inhalte städtebaulicher Verträge unter Verschluss gehalten werden. Wir halten diese Kritik für berechtigt, da wir der Meinung sind, dass konstruktive Auseinandersetzungen nur dann möglich sind, wenn allen Beteiligten grundsätzlich die gleichen Informationen zur Verfügung stehen.

Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern hat eine Mustersatzung entworfen. In dieser Satzung wird geregelt, für welche Dokumente eine Transparenzpflicht von Seiten der Stadt besteht. Dokumente, die unter die Transparenzpflicht fallen, müssen von der Stadt grundsätzlich und ohne Antrag auf einer digitalen Plattform veröffentlicht werden. Dies gilt z.B. für Protokolle von öffentlichen Sitzungen und Versammlungen oder Gutachten, die die Stadt einholt. Weiterhin wird geregelt, dass Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag alle Informationen zugänglich gemacht werden müssen, die keinem gesetzlichen Schutz unterliegen und deren Veröffentlichung dem Wohl des Bundes, des Landes und der Gemeinde keine Nachteile bereitet. Dies würde z.B. die Inhalte von städtebaulichen Verträgen betreffen, die nicht notwendigerweise geheim gehalten werden müssen. Die Germeringer Satzung sollte sich grundsätzlich an der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern orientieren.

Ich stelle daher im Namen der SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung und Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss oder im Stadtrat folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Der Inhalt der Satzung sollte sich an der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern orientieren.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Liebetruth

SPD-Fraktionssprecher

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