Nachbesserungen beim Verzicht auf Elterngebühren aufgrund des Corona-bedingten Betretungsverbots von KiTas notwendig

Gemeinsame Pressemitteilung der SPD-Fraktionen im Landkreis FFB

Die SPD-Fraktionssprecher im Landkreis FFB fordern die Bayerische Staatsregierung auf, bei den Hilfen für Eltern, deren Kindern die KiTa aufgrund des Betretungsverbots wegen COVID-19 nicht betreten konnten, finanziell nachzubessern. Das derzeitige Hilfsprogramm ist ungenügend, da es vorsieht, dass finanzielle Belastungen durch die Corona-Krise auf die Schultern der Kommunen oder der betroffenen Eltern abgeschoben werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Soziales, Arbeit und Familien hat am 16. März 2020 ein Betretungsverbot für alle Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Tagespflege) in Form einer Allgemeinverfügung ausgesprochen. Diese Allgemeinverfügung hatte zur Folge, dass die meisten Kinder ihre Kindertagesstätten nicht mehr besuchen konnten. In der Folge wurden zwar sukzessive Lockerungen ausgesprochen, aber die meisten Kinder konnten ihre KiTa für einen relevanten Zeitraum nicht besuchen. In Bezug darauf hatte Ministerpräsident Söder am 20.4.2020 angekündigt, dass die Bayerische Staatsregierung Eltern, deren Kinder aufgrund des Betretungsverbots nicht betreut werden können, bei den Gebühren finanziell entlasten werde.

Das vorgelegte Unterstützungsprogramm sieht vor, dass die Träger der KiTas im Krippenbereich 300€ und im Kindergartenbereich 50€ an Kompensation erhalten, wenn sie im Gegenzug vollständig auf die Elterngebühren für die Monate April bis Juni verzichten. Diese Zuschüsse decken im Großraum München aber nur einen Teil der Kosten ab, die durch den Verzicht auf die Elterngebühren entstehen. Dies hat zur Folge, dass kommunale Einrichtungen auf die Gebühren verzichten können, wenn die Kommunen finanziell einspringen. Private und kirchliche Träger können oftmals nicht auf die Elterngebühren verzichten, da diese nicht ausreichend kompensiert werden. Leidtragende sind am Ende die Eltern, wenn die Kommunen hier nicht einspringen, da die Träger gezwungen sind, den vollen Elternbeitrag einzufordern, obwohl nur eine kurze Betreuungszeit in Anspruch genommen wird.

Weiterhin ist in dem Unterstützungsprogramm vorgesehen, dass Eltern, die nur teilweise auf die angebotene Notfallbetreuung zurückgegriffen haben, die vollen Elterngebühren für den Monat bezahlen müssen. Auch dies ist nicht gerecht, da Eltern hier für Leistungen bezahlen müssen, die sie gar nicht erhalten haben.

Wir fordern Ministerpräsident Söder und die Staatsregierung dazu auf, dass jetzt für Nachbesserungen gesorgt wird und das Land Bayern die vollen Ausfälle übernimmt, die durch den Verzicht auf die Elterngebühren entstehen. Weiterhin darf Eltern, die auf die angebotene Notfallbetreuung zurückgegriffen haben, die Gebühr höchstens anteilig in Rechnung gestellt werden.

Die Kommunen haben durch Einbußen bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer auch ohne zusätzliche finanzielle Belastungen mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen. Es werden aber finanziell handlungsfähige Kommunen als Investitionsmotor für unsere Wirtschaft benötigt. Genauso wenig dürfen Eltern auf den gezahlten Gebühren sitzenbleiben, denn sie verdienen in diesen schwierigen Zeiten unsere Unterstützung und Solidarität.

 

 

 

Gez.

  • Peter Aust (SPD-Fraktion Maisach)
  • Martin Eberl (Fraktionssprecher SPD Eichenau)
  • Peter Falk (Vorsitzender der SPD Gemeinderatsfraktion Gröbenzell)
  • Gerhard Gauck (SPD-Gemeinderat Schöngeising)
  • Philipp Heimerl (Fraktionssprecher SPD Fürstenfeldbruck)
  • Josef Heldeisen (SPD-Gemeinderat Grafrath und Referent für Soziales und Kinderbetreuungseinrichtungen)
  • Jean-Marie Leone (Fraktionsvorsitzender SPD Puchheim)
  • Daniel Liebetruth (Fraktionssprecher SPD Germering)
  • Christoph Maier (Fraktionssprecher Kreistagsfraktion FFB der SPD)
  • Stefan Schleibner (SPD-Gemeinderat Kottgeisering)

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